Sehr geehrte Damen und Herren, 

mein Name ist Georg Rittmannsperger.

Ich vertrete in Görlitz die Georg Rittmannsperger und Rittmannsperger Stiftung Grünberg GbR., die aktuell die Sanierung der Gebäude Rosenstraße 3-5 und Jüdenstraße 11-18 inklusive zugehörigem Parkhaus durchführt. 

Derzeit sind Sie über verschiedene Medien aufgerufen, den Stopp des von mir als Bauherr vertretenen Parkhaus-Neubau per Unterschrift zu befürworten. Das Bild, von dem Sie derzeit ausgehen müssen, zeichnet tatsächlich eine grobe Umgehung aller Gesetze zum Erhalt unserer einzigartigen und streng denkmalgeschützten Altstadt. Diese vor Verschandelung aus privatwirtschaftlichen Interessen zu bewahren ist Ehrensache für alle, die die Stadt lieben. Allerdings stimmt das der Öffentlichkeit vermittelte Bauvorhaben nicht mit der realen Planung überein.

Aus Respekt vor Ihrem Engagement, das Sie im Vertrauen auf eine geschilderte Tatsache leisten, möchte ich Ihnen Gelegenheit geben vor einer möglichen Unterschrift weitere Information einzuholen.

Auf diesen Seiten finden Sie Quellen zur Bauhistorie des Quartiers Jüdenstraße und Rosenstraße, Pläne sowie Antworten auf bisher gestellte Fragen (FAQ) zu den einzelnen Bauvorhaben.

Das in den letzten Jahren sanierte Quartier in der Görlitzer Altstadt umfasst das Gebäude Jüdenstraße 11 mit insgesamt zehn neuen Wohneinheiten, sowie die Gebäude Rosenstraße 4 mit sieben neuen Wohneinheiten und Rosenstraße 5 mit elf neuen Wohneinheiten. Im Bereich Jüdenstraße 16-18 und Rosenstraße 4-5 wurde 2007 eine Baugenehmigung beantragt und erteilt für 30 Parkplätze. 2012 wurde eine Tiefgarage mit 20 Parkplätzen gebaut, dazu weitere 28 Parkplätze oberhalb dieser Tiefgarage & Freifläche Rosenstraße 3.

Noch im Bau befindlich ist zur Zeit das Gebäude Rosenstraße 3 als Neubau mit zwei Wohneinheiten -                                                                       und die Parkebene, auf die sich die derzeitige Kontroverse mit Anwohnern der gegenüberliegenden Jüdenstraße bezieht.

Es handelt sich um eine Ebene mit 24 Stellplätzen, welche durch das Gebäude Rosenstraße 3 zu erreichen sind. Die Zufahrt für die Tiefgarage erfolgt über die Jüdenstraße, die Zufahrt der anderen Parkplätze über die Rosenstraße.

Das Parkhaus in seiner Gesamtheit – inklusive der schon bestehenden Einheit und der, die sich im Bau befindet – ist nicht öffentlich. Es zieht außer den Autos der Anlieger, die im knappen Parkplatzangebot der Altstadt Tag für Tag fündig werden und dafür Runden drehen müssten, keine Fahrzeuge in den Stadtkern. Die Bewohnerstruktur hat sich durch die Wiederherstellung der Gebäude Jüdenstraße 11, sowie Rosenstraße 3-5 mit insgesamt dreißig Wohnungen auch insofern geändert, das dreißig neue Anwohner auf die Suche nach einem Stellplatz in der Görlitzer Altstadt gehen werden.

Reserviert sind Parkeinheiten für bereits eingezogene und künftige Bewohner der Gebäude Jüdenstraße 11, der Rosenstraße 3-5 und für Gewerbetreibende auf dem Untermarkt. 10 Parkplätze sind für Hotelgäste vorgesehen, 2 Parkplätze erhalten eine Ladestation für E-Fahrzeuge. Die verbleibende Freifläche, der Bereich hinter dem Gebäude Rosenstraße 5, wird zu einer Grünfläche mit Obstbäumen.

Die Fassadengestaltung erfolgt unter Abstimmung und Maßgabe aller zuständigen Entscheidungsträger, unter den gleichen strengen Auflagen, die zu recht für alle gelten. Ausnahmslos. Der schützenswerten gestalterischen Besonderheit der Altstadt wird selbstverständlich Rechnung getragen: einen lieblosen Betonklotz, eine graue Mauer wird es nicht geben.

Auch in Vertretung der Interessen zukünftiger Altstadtbewohner bedanke ich mich für Ihre Bemühung, unter Einbeziehung aller Aspekte ein unvoreingenommenes Urteil zu fällen – für ein weiterhin gutes und faires Miteinander in Görlitz, für ein lebendiges Weltkulturerbe, ohne das die Schönheit der Stadt nur Fassade bleiben würde. 

Georg Rittmannsperger