FAQ

 Gerne nehme ich Ihre Frage an dieser Stelle mit auf – bitte kontaktieren Sie mich per Mail!

Wie war es um die historische Bebauung der Jüdenstraße zu beiden Seiten bestellt, bevor durch Abriss und Zerfall eine große Lücke entstanden ist? 

Wie in vielen anderen Straßenzügen der Stadt standen sich Fassaden eng gegenüber (siehe Foto Bild Historie). Die enge Bebauung ist charakteristisch für die Görlitzer Altstadt. Lägen alle Wohnungen entlang der historischen Sraßenzüge somit im Dunklen, wäre der Stadtkern vermutlich unbewohnt.

Werden sich die neuen Stellplätze auf die Verkehrsfrequenz in der schmalen Jüdenstraße auswirken?

Ja. Allerdings ist abzuwägen, wie hoch Verkehrsfrequenz und die damit verbundene Emissionsbelastung im Quartier wären, wenn Anwohner auch hier nach dem Zuhause, dem Arbeitsplatz oder der Unterkunft möglichst nahen Parkplätzen täglich suchen werden.

Wird die Fassade des Parkhaus eine Betonwand?

Die bauliche Struktur des Parkhaus besteht aus Beton (Bilder: Bild Historie). Die Fassadenfläche wird aus mehreren Oberflächen bestehen. Der untere Teil im Bereich Jüdenstraße 12-15 besteht aus einem eingefärbten Spritzputz aus dem Jahr 2013. Der Bereich des jetzigen Bauabschnitts wird ein Glattputz, die Farbgestaltung ist mit der unteren Denkmalschutzbehörde festzulegen. Der Neubau Rosenstraße 3 erhält ebenfalls eine Glattputz, auch hier wird die Farbgestaltung mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Neubau eines Gebäudes in der historischen Altstadt

In der Görlitzer Altstadt gibt es mehrere Bereiche in der die historische Bebauung nicht mehr vorhanden ist. Um einige zu nennen, Handwerk 17, mehrere Grundstücke in der Langenstraße, sowie das Quartier hinter dem Rathaus. Schon zu DDR-Zeiten wurden diese Lücken durch Neubauten geschlossen, wie zum Beispiel in der Peterstraße oder im Hainwald. Wie man an diesen Gebäuden erkennen kann, wurden ganz unterschiedliche bauliche Ansätze gewählt. In der Peterstraße leicht historisierend, im Hainwald als offensichtlicher Neubau. Es liegt in der Natur der Dinge, das ein Neubau in der jetzigen Zeit schwer die gleichen Anforderungen aufweisen kann wie ein Gebäude welches vor hunderten von Jahren gebaut wurde. Die Entscheidung wie ein Gebäude jetzt auszusehen hat, ob als moderner Neubau oder als historisierender Neubau, wird auf beiden Seiten Befürworter und Gegner finden.

Wie verhält es sich mit der Lichtemission?

Im Bereich der oberen Parkfläche wird der Anfahrschutz so ausgebildet, dass die Scheinwerfer eines Fahrzeugs nicht in die gegenüberliegenden Gebäude strahlen können. Die Fensteröffnungen auf der Ebene 0, werden ebenfalls so ausgebildet, das eine Entrauchung bei einem möglichen Brand gewährleistet ist, jedoch die gegenüberliegenden Gebäude nicht durch Schweinwerferlicht beeinträchtigt werden. Die Beleuchtung der oberen Parkfläche wird in den Anfahrschutz eingebraucht, sie ist zeitgesteuert und reagiert auf Bewegung.

Wie verhält es sich mit dem Schallschutz?

Die Baumaßnahme würde ohne entsprechenden schalltechnische Untersuchung nicht genehmigt werden.

Wie erklärt sich der Parkplatz-Baubeginn noch vor Erteilung der Baugenehmigung?

Im Interesse, die Stellplätze rechtzeitig zum Einzug der neuen Anwohner zur Verfügung stellen zu können, sowie nur ein sehr geringes Zeitfenster (vor Saisonbeginn, um räumliche Kapazitäten für die Baumaßnahme zu haben) habe ich mich über die ordentliche Verfahrensreihenfolge hinweggesetzt. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Fragen zu einer möglichen Erteilung einer Baugenehmigung erörtert worden, so dass ich davon ausgegangen war sehr zeitnah offiziell grünes Licht zum Baustart zu bekommen, was letztlich nicht der Fall war. Nach Beschwerde der Anwohner wurde ein vorübergehender Baustopp verhängt. Die offizielle Genehmigung liegt seit dem 12.04.2019 vor, so dass die Arbeiten wieder aufgenommen werden konnten.

Sie haben sich sehr für den stilechten und befundorientierten Wiederaufbau der Görlitzer Altstadt engagiert. Leiten sich daraus Sonderrechte ab?

Nein. Alle von uns geleiteten Sanierungsmaßnahmen unterlagen und unterliegen den strengen Richtlinien des Denkmalschutzes und der städtischen Behörden.